Die Homöopathie ist eine Heilkunde, die darauf abzielt, die Selbstheilungskräfte des Patienten zu aktivieren, also “Hilfe zur Selbsthilfe” zu geben. Dies geschieht nach den vom Begründer Samuel Hahnemann um 1800 entwickelten Prinzipien: 1. Erheben aller Symptome eines Patienten (sogenannte Anamnese), die auch das Betrachten der Krankheiten und Besonderheiten in der Familie bis hin zu den Urgroßeltern einschließt. Da die Homöopathie meiner Meinung nach eine ärztliche Heilkunst ist, schließt sich auch eine körperliche Untersuchung und Stellung der Diagnose mit allen auch heutzutage erforderlichen Mitteln an. 2. Finden eines oder mehrerer Arzneien nach dem Ähnlichkeitsprinzip (“Similia Similibus curentur”). 3. Die Gabe dieses Arzneimittels erfolgt in einer besonderen Art von Verdünnung (sog. “Potenzierung”) meist in Form von käuflichen “Globuli” (Zuckerkügelchen, auf die das potenzierte flüssige Arzneimittel aufgetropft wurde) und nach unterschiedlichen Einnahme-Schemata, die dem Bedürfnis des Patienten angepasst werden.

Inhaltlich verantwortlich : Dr. John-Koch 

Alle Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen, für die es keine ursächliche (kausale) “schulmedizinische” Behandlung gibt, eignen sich zunächst dazu. Wenn man die “Schulmedizin” kritisch betrachtet, stellt man fest, dass die Mehrzahl der üblichen Medikamente (von Fieberzäpfchen bis Hustensaft) auch nur Beschwerden (Symptome) lindern und nicht ursächlich wirken. Eine kausale Therapie wäre zum Beispiel die Anwendung eines Antibiotikums bei einer nachgewiesenen bakteriellen Erkrankung oder das operative Entfernen eines Splitters aus einer Wunde. Unter ärztlicher Aufsicht kann man die Homöopathie auch zusätzlich während oder nach “schulmedizinischer” Therapie einsetzen. Häufige Krankheitsbilder, die in meiner homöopathischen Behandlung vorkommen sind: Neurodermitis, Infektanfälligkeit, Kopf- und Bauchschmerzen (nach Ausschluss schulmedizinischer behandlungsbedürftiger Ursachen), Asthma, Schlaf- und Verhaltensstörungen.

inhaltlich verantwortlich : Dr. John-Koch

Für Privatversicherte ist die homöopathische Therapie regulärer Bestandteil der ärztlichen Gebührenordnung. Aber auch viele gesetzliche Krankenkassen unterstützen die ärztliche Homöopathie für ihre Versicherten durch das Angebot von speziellen Versorgungsverträgen. Ob Ihre Krankenkasse dazu gehört, finden Sie heraus auf der Liste des deutschen Zentralverbandes homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), dem ich angehöre: https: www.managementgesellschaft-dzvhae.de/mmg-vertragsteilnehmer/krankenkassen.
Für ein paar andere Krankenkassen gibt es Verträge bei der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz (kein öffentlich zugänglicher Link): Securvita, BKK Linde, Daimler BKK, BKK 24, BKK Pfaff, BKK Herkules, actimonda krankenkasse (ehemals BKK ALP plus), Novitas BKK, Deutsche BKK (fusioniert mit BKK Essanelle).
Je nach Krankenversicherung gibt es unterschiedliche Anmeldeformalitäten für eine homöopathische Behandlung- fragen Sie einfach unser Praxisteam!

Inhaltlich verantwortlich : Dr. John-Koch